Kunststoffe im Lebensmittelkontakt
Einschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe
67/548/EWG und 1999/45/EG - Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
94/62/EG - Verpackungen und Verpackungsabfälle
2000/53/EG - EU-Altauto-Richtlinie
2003/11/EG - Inverkehrbringen und Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
2037/2000/EG - FCKW-Halon-Verbots-Verordnung
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Die für den Lebensmittelkontakt empfohlenen Kunststoffe aus der Polymerklasse Acrylnitril/Butadien/Styrol-Copolymere entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Liste.
Produkt Deutsch Englisch
Lustran ABS EU USA EU USA
Kunststoffe für den Kontakt mit Lebensmitteln
Die wichtigsten Anforderungen an Materialien für den Lebensmittelkontakt sind im § 30-33 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) und der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 Artikel 3 Abs. 1, festgelegt:
"Bedarfsgegenstände müssen so beschaffen sein, dass sie bei bestimmungsgemäßem oder voraussehbarem Gebrauch die Gesundheit nicht schädigen können. Außerdem ist es verboten ... Bedarfsgegenstände ... gewerbsmäßig so zu verwenden oder für solche Verwendungszwecke in Verkehr zu bringen, dass von ihnen keine Stoffe auf Lebensmittel oder deren Oberfläche in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschlische Gesundheit zu gefährden oder die Zusammensetzung oder Geruch, Geschmack oder Aussehen der Lebensmittel zu beeinträchtigen."
Diese Forderungen sind sinngemäß auch in den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen aller anderen EU-Gesetzgebungen, der USA usw. niedergelegt.
Die Lebensmittelrechtlichen Bestimmungen enthalten als wesentliche Bestandteile sogenannte Positivlisten, in denen die zulässigen Einsatzstoffe, in Form von Gesamtlisten oder nach Polymerklassen gegliedert, aufgeführt sind.
Die Einsatzstoffe, wie z. B. Monomerbausteine, Hilfsstoffe oder Additive, können reglementiert sein durch Grenzwerte, wie maximale Einsatzmengen oder Restgehalte im Artikel oder spezifische Migrationslimits.
Sollen nicht gelistete Monomerbausteine, Hilfsmittel oder Additive zur Herstellung von Bedarfsgegenständen eingesetzt werden, so müssen Antragsverfahren mit aufwendigem Datenumfang (Stoffeigenschaften, technische Verwendung, vollständige Angaben zur Migration, toxikologische-Daten) zur Aufnahme in die Postivlisten durchgeführt werden.
Dies gilt mit Ausnahme von Frankreich und USA bisher nicht für eingefärbte Materialien. Auf Grund der Vielzahl der möglichen Einfärbungen mit den unterschiedlichsten Anforderungen bitten wir beim vorgesehenen Einsatz eines bestimmten Farbtones, um Anfrage an Oekologie-Sonderthemen - Industrial & Environmental Affairs - Product Stewardship.
Die Lebensmittelrechtlichen Bestimmungen enthalten als wesentliche Bestandteile sogenannte Positivlisten, in denen die zulässigen Einsatzstoffe, in Form von Gesamtlisten oder nach Polymerklassen gegliedert, aufgeführt sind.
Die Einsatzstoffe, wie z. B. Monomerbausteine, Hilfsstoffe oder Additive, können reglementiert sein durch Grenzwerte, wie maximale Einsatzmengen oder Restgehalte im Artikel oder spezifische Migrationslimits.
Sollen nicht gelistete Monomerbausteine, Hilfsmittel oder Additive zur Herstellung von Bedarfsgegenständen eingesetzt werden, so müssen Antragsverfahren mit aufwendigem Datenumfang (Stoffeigenschaften, technische Verwendung, vollständige Angaben zur Migration, toxikologische-Daten) zur Aufnahme in die Postivlisten durchgeführt werden.
Dies gilt mit Ausnahme von Frankreich und USA bisher nicht für eingefärbte Materialien. Auf Grund der Vielzahl der möglichen Einfärbungen mit den unterschiedlichsten Anforderungen bitten wir beim vorgesehenen Einsatz eines bestimmten Farbtones, um Anfrage an Oekologie-Sonderthemen - Industrial & Environmental Affairs - Product Stewardship.
Der Einsatz gefährlicher Stoffe wird heute immer restriktiver gehandhabt. Zur Umsetzung wurde Richtlinien erlassen, die bei der Herstellung von Gebrauchsgegenständen zu berücksichtigen sind.
Nachfolgend finden Sie aktuelle Richtlinien und die entsprechenden Bestätigungen, welche INEOS ABS Produkte diesen Richtlinien entsprechen.