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Die Deutsche Verpackungsverordnung bei INEOS ABS 

Die Deutsche Verpackungsverordnung vom 21.08.1998 fordert von Herstellern und Vertreibern von Verpackungen sowie verpackten Waren die Rücknahme und Verwertung der Packmittel nach der Verwendung. Seit 01.01.2000 gilt die Rücknahmeverpflichtung auch für Verpackungen sogenannter schadstoffhaltiger Füllgüter.
 
Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, Verpackungen nach Gebrauch vom Endverbraucher zurückzunehmen und wieder zu verwenden oder zu verwerten. Die Kosten und Ort der Übergabe werden in der Industrie und im Gewerbe frei vereinbart. Für die industriellen und gewerblichen Verpackungen kann jeder Hersteller seiner Verpflichtung selbst oder durch einen beauftragten Dritten nachkommen. INEOS ABS beauftragt Gesellschaften für die Rücknahme und Verwertung von werkstoffspezifischen Verpackungen.

INEOS ABS bietet seinen Kunden in Zusammenarbeit mit _ RIGK - Gesellschaft zur Rückführung industrieller und gewerblicher Kunststoffverpackungen mbH - Unterstützung bei der Entsorgung der von INEOS ABS für die Auslieferung verwendeten Packmittel an.